Bildungsziel

Die Lehranstalt hat die Aufgabe:

  1. spezifisches Grundwissen und Grundkenntnisse als Voraussetzung für psychotherapeutische Fachausbildungen zu vermitteln (siehe 361. Bundesgesetz aus 1990 über die Ausübung der Psychotherapie - Propädeutikum §§ 3, 4 und 5)
  2. auf die Anforderungen des Berufes eines Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherapeutin vorzubereiten (allgemeiner Teil der Ausbildung)
  3. und zur Persönlichkeitsbildung der Studierenden beizutragen.

 

Die Lehranstalt ist vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als propädeutische Ausbildungseinrichtung (GZ 22.500/28-II/B/14/91) sowie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Erwachsenenbildungseinrichtung anerkannt.