Allgemeine Fragen zum Lehrgang:

Wann kann ich in das Propädeutikum einsteigen?

Unsere Propädeutikumslehrgänge starten jedes Jahr im Herbst, Anmeldungen sind bis kurz vor Beginn möglich, solange es noch freie Plätze gibt.

Wie lange dauert der Lehrgang?

Der Lehrgang ist auf 2 Jahre (4 Semester) ausgelegt, in diesem Zeitraum finden die Theorieblöcke statt und es ist Zeit das Praktikum, sowie Selbsterfahrung und Supervision zu absolvieren. Der Lehrgang ist als berufsbegleitender Lehrgang konzipiert.

Wann finden die Seminare bei Ihnen statt?

Die Seminare finden grundlegend geblockt zu folgenden Zeiten statt: Donnerstag: 17:00-21:00, Freitag und Samstag: 9:00-19:30 und Sonntag: 9:00-13:00. Ein Ausbildungswochenende umfasst 30 Lehreinheiten. Die Ausbildung findet grundsätzlich einmal pro Monat (außer Juli und August). Aus organisatorischen Gründen können auch 1 oder 2 Mal pro Jahr 2 Kurswochenenden pro Monat stattfinden.

Wo finden die verschiedenen Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen finden in VPA-Seminarzentrum im 11.Bezirk in Wienstatt. Dieser Seminarort ist sowohl öffentlich als auch mit dem Auto gut erreichbar. (U3 Zippererstraße, bzw. Parkhaus bei Erdberg oder Enklplatz)

Fragen zu Anrechnungen:

Was wird mir von meiner bisherigen Ausbildung angerechnet und wie komme ich zu dieser Auskunft?

In unserer Lehranstalt wird nach dem Psychotherapiegesetz und nach der aktuellen Anrechnungsrichtlinie des BMG angerechnet.
Eine persönliche Anrechnungsauskunft erhalten Sie bei einem Anmelde- und Anrechnungsgespräch mit unserer Direktorin, Frau Mag.a Gabriele Thalhammer. Unsere Bewerber/nnen erhalten im Anschluss einen individuellen Kostenvoranschlag (in dem die jeweiligen Anrechnungen berücksichtigt sind).

Muss ich auch mit einem Quellenberuf das Propädeutikum absolvieren?

Ja. Allerdings werden Ihnen aus Ihrer Ausbildung eventuell gewisse Ausbildungsinhalte angerechnet.

Fragen zu Voraussetzungen:

Was sind die Voraussetzungen, um mit dem Propädeutikum beginnen zu können?

Die gesetzlichen  Aufnahmekriterien sind: Eigenberechtigung und  entweder eine Berufsreifeprüfung oder Matura oder Studienberechtigungsprüfung oder ein in Ö nostrifizierter, der Reifeprüfung gleichwertiger Abschluss im Ausland oder ein Zulassungsbescheid des Psychotherapiebeirats im BMG (genug Zeit für die Antragserstellung einplanen!)

Ich habe keine Matura, gibt es eine Möglichkeit am psychotherapeutischen Propädeutikum teilzunehmen?

Wenn jemand keine Matura hat, ist es notwendig, einen Antrag auf Zulassung zum Propädeutikum beim Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium unter www.bmgf.gv.at zu stellen. Dieser Antrag ist sehr ausführlich zu beantworten und es ist wichtig auf jeden der gefragten Punkte einzugehen. Unsere Direktorin ist gerne bereit unseren Teilnehmern bei der Erstellung zu helfen.

Fragen zur Fehlzeiten:

Was ist wenn ich an einem Ausbildungsblock nicht oder teilweise nicht kommen kann?

Werden einzelne Ausbildungsinhalte versäumt, können diese unter bestimmten Voraussetzungen extern bei einem anderen Propädeutikumsanbieter nachzuholen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einzelne versäumte Teile schriftlich nachzuholen. Dies ist allerdings nur in Absprache mit der Direktion möglich.

Fragen zum Praktikum:

Wird mir mein Beruf als Praktikum angerechnet?

Ja, wenn die Einrichtung und Ihre Tätigkeit den vom Bundesministerium für Gesundheit genannten Kriterien (psychosoziales Praktikum, mit leidenden Menschen etc. ) entsprechen.
Vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es eine Liste, auf der alle anerkannten Praktikumseinrichtungen zu finden sind. (Diese bekommen Sie am Anfang der Ausbildung von uns ausgehändigt).

Was mache ich, wenn die Einrichtung, bei der ich ein Praktikum absolvieren möchte (bereits ein Praktikum absolviert habe), nicht auf der Liste des BMG steht?

Sollte die Einrichtung, in der Sie beabsichtigen ein Praktikum zu absolvieren (oder bereits ein Praktikum absolviert haben), nicht auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit stehen, dann fragen Sie bitte bei uns in der Lehranstalt nach. Es gibt kleinere oder neue Praktikumstellen, welche noch nicht auf der Liste stehen, aber trotzdem anrechenbar sind.

Wie lange darf ein Praktikum zurückliegen, damit es angerechnet wird?

Ihr Praktikum darf bei Eintritt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Kann ich mein Praktikum aufteilen oder muss dieses an einer Stelle absolviert werden?

Sie können Ihr Praktikum selbstverständlich in mehreren Einrichtungen absolvieren. Wir raten an, nicht mehr als 2- 3 Praktikumsstellen zu wählen, da Sie auch Zeit benötigen, um sich in ein Team einzufügen und in Kontakt mit KlientInnen zu kommen.

Müssen in der Praktikumsstelle PsychotherapeutInnen angestellt sein?

Nein, in Ihrer Praktikumsstelle muss es eine/n LeiterIn geben und mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen tätig  sein, welche Qualifikation, aus dem psychosozialen Bereich, diese Personen aufweisen ist nicht vorgegeben (SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ErgotherapeutInnen,….).

Kann ich mein Praktikum auch bei einer telefonischen Beratungsstelle machen?

Ja, das können Sie. Es ist dabei zu beachten, dass trotzdem 50-100 Stunden in direktem, face-to-face – Kontakt mit KlientInnen erfolgen müssen.

Fragen zur Supervision:

Wie viele Stunden Supervision sind erforderlich?

Es sind mind. 20 Stunden Supervision erforderlich. Sollten Sie in einer Einrichtung Ihr Praktikum absolvieren, wo Ihnen auch Supervision angeboten wird, ist trotzdem eine eigene Bestätigung für die Supervision notwendig.

Ist bei der Auswahl der Supervision etwas zu beachten?

Der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin muss mind. 5 Jahre in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sein. Wenn man bereits Supervision bei Beginn der Ausbildung absolviert hat,  darf diese bis zu 5 Jahren zurückliegen.

Fragen zur Selbsterfahrung:

Ist bei der Auswahl der Selbsterfahrung etwas zu beachten?

Der Psychotherapeut/die Psychotherapeuin muss mind. 5 Jahre in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit mit Zusatzbezeichnung eingetragen sein! Wenn man bereits Selbsterfahrung bei Beginn der Ausbildung absolviert hat,  darf diese bis zu 2 Jahren zurückliegen. (ein paar Einzelerfahrungen werden empfohlen, sowie kein Stückelwerk von vielen kleinen - besonders für Bescheid Fachspezifikum). Familienaufstellungen und Infoveranstaltungen für Fachspezifikas gelten nicht als Selbsterfahrung. Der Prozess muss ersichtlich sein.

Was bedeutet PsychotherapeutIn mit Zusatzbezeichnung?

Das heißt, dass diejenige Person, die in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen ist, hinter ihrem Namen die Fachrichtung angegeben hat, in der sie ausgebildet ist (PP= Personenzentrierte Psychotherapie, SF= Systemische Familientherapie,…)

Einzel- oder Gruppensupervision bzw. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung?

Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, wie Sie dies gestalten möchten.
Wir bieten immer wieder Gruppen an und raten mind. 1 Gruppe bei uns zu besuchen, damit der Prozess sichtbar wird.

Fragen zur Abschlussprüfung:

Was ist für den Abschluss des Lehrgangs erforderlich?

Sie müssen einerseits alle theoretischen Inhalte absolviert und andererseits müssen Sie die praktischen Teile der Ausbildung (Praktikum, Selbsterfahrung und Supervision) absolviert und auf Formularen bestätig haben.

Die Prüfungen für den jeweiligen Lehrgang finden immer im Juni statt.

Wie kann ich mir die Abschlussprüfung vorstellen?

Die Abschlussprüfung ist eine kommissionelle Prüfung. Die Prüfungskommission besteht aus dem Leitungsteam und einem Mitgliedern aus dem Lehrgangspersonal.

Sie präsentieren in diesem Rahmen Ihre Abschlussarbeit. Es werden dann im Anschluss Fragen dazu gestellt.